1. Geltung
Die folgend aufgeführten Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
2. Vertragsinhalt und Richtlinien
- Alle Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen Gültigkeit durch schriftliche Bestätigung.
- Wir weisen alle Kunden und andere Anwender unserer Produkte ausdrücklich auf die Beachtung der Richtlinien der im jeweiligen Verwendungsland gültigen Gentechnik-Gesetze hin. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die aus etwaiger Nichtbeachtung entstanden sind.
- Unsere Produkte sind ausschließlich für den Laborgebrauch bestimmt. Sie sind nicht einzusetzen für die Verwendung im oder am Menschen. Sie sind auch nicht für diagnostische Zwecke geeignet, da sie hierfür weder geprüft noch vorgesehen sind.
- Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer stillschweigend unsere Verkaufsbedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer nicht, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen enthält.
3. Lieferung
- Der Versand der bestellten Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transportversicherungen gehen zu Lasten des Empfängers und erfolgen nur auf Anforderung.
- Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Bei höherer Gewalt wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Abbildungen sind für die Lieferung nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
- Da bei Sonderanfertigungen wegen Ausfall durch Bruch die Herstellung von Mehrstücken erforderlich ist, sind unbeschädigt aus der Fabrikation anfallende Mehrstücke vom Besteller abzunehmen.
- Bei Lieferung von Chemikalien sind evtl. vom Herstellungswerk gegebene Vorschriften sowie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen bei Verwendung oder Weitergabe zu beachten.
- Bei Bestellung von elektrischen Geräten ist die Angabe der Stromart und Spannung erforderlich.
- Angegebene Lieferzeiten verstehen sich immer nach Klärung aller offenen, technischen Fragen.
4. Preise und Zahlung
- Die Preise sind freibleibend und verstehen sich netto, “ab Werk” zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung. Etwa notwendig werdende Preisänderungen bleiben vorbehalten.
- Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, bei Annahmeverzug zum Tage der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Mängelrügen 20 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug.
- Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Ist der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und der Verkäufer ist zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet. Der Verkäufer kann für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechsel oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Verkäufers. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers ist nur statthaft, wenn es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
5. Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
- Be- und Verarbeitung von Vorbehaltswaren erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, so dass die neu entstandene Sache Eigentum des Verkäufers bleibt und als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers dient.
- Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass das Miteigentum des Verkäufers an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.
- Die Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren und der aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Bei Kreditverkäufen hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt gem. Absatz 5. a) zu vereinbaren. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer ab. Dies gilt auch für Vorbehaltsware gemäß Absatz 5.1).
- Dem Käufer ist Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolles sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrage hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten als an den Verkäufer abgetreten.
- Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen.
Bis zur Herausgabe hat der Käufer die unter Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren für diesen getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum (Miteigentum) des Verkäufers zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und dem Verkäufer ein Verzeichnis dessen Eigentums (Miteigentums) zu übergeben.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren freihändig, ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Vorbehaltswaren erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
6. Mängelrügen/Gewährleistung
- Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass diese seine nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Mängelansprüche für neu hergestellte Waren verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung beim Besteller.
- Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Gewährleistung bei gebrauchten Waren ausgeschlossen.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße oder unerlaubte Instandsetzungsarbeiten oder Veränderungen vorgenommen, so bestehen für diese und den daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. - Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zu Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter aber noch nicht erledigter Aufträge.
- Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- Wir haften unbeschadet vorstehender Regelung der nachfolgenden Haftungsbeschränkung uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Rücksendungen und Reparaturen
- Rücksendungen haben an die biostep GmbH, Service, Innere Gewerbestraße 7, 09235 Burkhardtsdorf zu erfolgen.
- Rücksendungen aufgrund von Falschbestellung werden nur nach Absprache aus Kulanz angenommen. Der Käufer trägt dabei die Kosten für den Rückversand sowie eine Wiedereinlagerungspauschale von 25 %.
- Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein, auf dem die RMA-Nummer angegeben ist sowie ein Dekontaminationsschein beiliegt. Sollten die aufgeführten Unterlagen fehlen, wird die Sendung nicht angenommen bzw. kostenpflichtig zurückgeschickt. Unfrei eingehende Sendungen werden ebenfalls nicht angenommen. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Käufers.
- Die RMA-Nummer erhält der Käufer auf schriftliche oder telefonische Anfrage bei der biostep GmbH, Innere Gewerbestraße 7, 09235 Burkhardtsdorf. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Käufers.
- Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Waren und Bearbeitungskosten zu berechnen.
- Reparaturen von gelieferten Geräten und Überprüfung von solchen Geräten insbesondere auf Grund gewährter Garantien erfolgen nur bei lückenloser Darstellung des Schadensfalles.
- Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so sind die Kosten für den Voranschlag im Falle der Nichtbestellung zu vergüten.
- Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich von Scheck- und Wechselklagen gilt der Hauptsitz des Verkäufers. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.
9. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen Bestimmungen.